Brandschutztore · Ratgeber

Offen im Alltag, sicher geschlossen im Ernstfall

Ein Brandschutztor soll im Brandfall zuverlässig schließen, im täglichen Betrieb aber stört ein ständig geschlossener Durchgang, und genau diesen Widerspruch löst eine Feststellanlage, die das Tor im Alltag sicher offen hält und es im Ernstfall über Rauchmelder automatisch freigibt, damit es kontrolliert in seine schützende Stellung fährt.

BrandschutztoreLesezeit ca. 6 Min.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Feststellanlage hält ein selbstschließendes Brandschutztor im Alltag zulässig offen.
  • Rauchmelder überwachen den Bereich und geben das Tor bei Rauch automatisch zum Schließen frei.
  • Feststellanlagen benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung und dürfen nicht durch Keile ersetzt werden.
  • Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person hält Melder, Auslösung und Schließfunktion zuverlässig.

Offen im Alltag, sicher geschlossen im Ernstfall

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließend, damit sie im Brandfall die Öffnung sicher verschließen. Im täglichen Betrieb wäre ein dauerhaft geschlossenes Tor auf einem stark genutzten Weg jedoch hinderlich, und die Versuchung ist groß, es mit einem Keil offen zu halten. Genau das ist nicht zulässig und gefährlich. Eine Feststellanlage bietet die zulässige Lösung, denn sie hält das Tor kontrolliert offen und gibt es im Ernstfall automatisch frei, sodass es sicher schließen kann. Damit erübrigen sich alle behelfsmäßigen Lösungen, die zwar bequem erscheinen, im Brandfall aber genau das Gegenteil bewirken.

Damit vereint eine Feststellanlage zwei Anforderungen, die sich sonst widersprechen. Im Alltag bleibt der Durchgang frei, sodass Personen, Wagen und Stapler ungehindert passieren. Sobald jedoch Rauch auftritt, gewinnt der Brandschutz die Oberhand und das Tor schließt selbsttätig. Sie müssen also nicht zwischen Komfort und Sicherheit wählen, sondern erhalten beides in einem System, das bauaufsichtlich geregelt und geprüft ist. Gerade an stark frequentierten Durchgängen, in denen ein ständig geschlossenes Tor den Betrieb behindern würde, spielt eine Feststellanlage ihre Stärken voll aus und macht behelfsmäßige Lösungen überflüssig.

So arbeitet eine Feststellanlage

Eine Feststellanlage besteht im Kern aus einem oder mehreren Rauchmeldern, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und der Energieversorgung. Solange die Melder keinen Rauch erkennen, wird das Tor zuverlässig in Offenstellung gehalten, meist über einen Elektrohaftmagneten, der die nötige Haltekraft aufbringt. Erkennt ein Melder Rauch, unterbricht die Anlage die Haltekraft und der selbstschließende Abschluss fährt in seine geschlossene Stellung. Auch bei einem Stromausfall gibt die Anlage das Tor frei, sodass die Schutzwirkung im Zweifel immer erhalten bleibt. Dieses Prinzip, im Zweifel zu schließen, ist ein Grundgedanke des Brandschutzes und unterscheidet die geprüfte Anlage grundlegend von jeder behelfsmäßigen Feststellung.

Rauchmelder

Überwachen den Bereich am Tor und lösen das Schließen aus, sobald sie Rauch erkennen.

Feststellvorrichtung

Hält den Abschluss über einen Haftmagneten kontrolliert in der Offenstellung.

Auslöseeinheit

Trennt die Haltekraft bei Rauch oder Stromausfall, sodass das Tor selbsttätig schließt.

Warum Melder und Tor zusammengehören

Fachgerechte Brandschutztore von TP Torbau im Raum Ludwigsburg und Stuttgart.
Fachgerechte Brandschutztore von TP Torbau im Raum Ludwigsburg und Stuttgart.

Eine Feststellanlage ist mehr als ein Magnet an der Wand. Melder, Auslösung und Abschluss bilden ein aufeinander abgestimmtes System, das als Ganzes zugelassen sein muss. Die Zahl und Anordnung der Rauchmelder richtet sich nach der Öffnung und dem Raum, damit Rauch früh genug erkannt wird. Nur so ist sichergestellt, dass das Tor rechtzeitig schließt, bevor sich Rauch und Feuer ausbreiten. Ein eigenmächtiges Verändern oder Ergänzen von Komponenten ist deshalb nicht zulässig, denn schon ein versetzter oder abgeklebter Melder kann die Wirkung der gesamten Anlage aufheben.

Was Vorschrift ist und was nicht erlaubt

Feuerschutzabschlüsse müssen grundsätzlich geschlossen sein oder über eine zugelassene Feststellanlage verfügen. Ein Offenhalten mit Keilen, Haken oder festgebundenen Seilen ist unzulässig, weil das Tor im Brandfall dann nicht schließt und seine Schutzwirkung verliert. Wer einen häufig genutzten Durchgang offen halten möchte, benötigt daher eine geprüfte Feststellanlage mit gültiger Zulassung. Damit erfüllen Sie die Anforderungen und verbinden den nötigen Brandschutz mit dem Komfort eines offenen Durchgangs im Alltag. Kommt es dennoch zu einem Brand, während das Tor unzulässig blockiert war, kann dies erhebliche haftungsrechtliche Folgen haben, die sich mit einer geprüften Anlage vermeiden lassen.

Eine Feststellanlage ist ein zulassungspflichtiges System, das fachgerecht geplant, eingebaut und geprüft werden muss. Die TP Torbau GmbH aus Pleidelsheim unterstützt Sie herstellerübergreifend im Raum Ludwigsburg und Stuttgart und ist unter 07144 281012 erreichbar.

Prüfung und Pflichten des Betreibers

Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Feststellanlage jederzeit funktioniert. Dazu gehört eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person, bei der Melder, Auslösung, Haltekraft und Schließfunktion kontrolliert werden. Verschmutzte Melder oder eine schwergängige Mechanik fallen so rechtzeitig auf und können behoben werden, bevor sie die Funktion beeinträchtigen. Zusätzlich empfiehlt sich eine tägliche Sichtprüfung, ob der Bereich frei ist und das Tor ungehindert schließen könnte. Über die Prüfungen sollten Sie einen Nachweis führen, der festhält, wann kontrolliert wurde und welche Mängel gegebenenfalls behoben worden sind. So behalten Sie den Überblick und können Ihre Sorgfalt jederzeit belegen.

Störungen erkennen und richtig reagieren

Zeigt die Feststellanlage eine Störung an oder schließt das Tor nicht mehr zuverlässig, ist rasches Handeln gefragt. Bis zur Instandsetzung darf das Tor nicht unzulässig offen gehalten werden, sondern muss geschlossen bleiben, notfalls im Handbetrieb. Melden Sie die Störung dem Fachbetrieb und lassen Sie die Anlage prüfen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Brandschutztor seine Aufgabe erfüllt und der geforderte Schutz für Menschen und Gebäude jederzeit gewährleistet bleibt. Ein zuverlässiger Fachbetrieb hilft Ihnen dabei, Störungen rasch zu beheben und die Anlage dauerhaft betriebsbereit zu halten.

Häufige Fragen

Warum darf ich ein Brandschutztor nicht mit einem Keil offen halten
Ein Keil verhindert, dass das Tor im Brandfall schließt. Damit verliert der Feuerschutzabschluss seine Wirkung und Rauch sowie Feuer können sich ungehindert ausbreiten. Zulässig ist das Offenhalten nur über eine geprüfte und zugelassene Feststellanlage. Diese gibt das Tor bei Rauch automatisch frei und verbindet so den Alltagskomfort mit dem geforderten Schutz.
Wie schließt das Tor bei einem Stromausfall
Eine Feststellanlage ist so aufgebaut, dass sie das Tor auch bei Stromausfall freigibt. Fällt die Energieversorgung aus, endet die Haltekraft des Magneten und der selbstschließende Abschluss fährt in seine geschlossene Stellung. So bleibt die Schutzwirkung im Zweifel erhalten. Nach diesem Grundsatz ist die Anlage bewusst so aufgebaut, dass ein Ausfall niemals ein offenes, ungeschütztes Tor zur Folge hat.
Wer darf eine Feststellanlage prüfen
Die Prüfung übernimmt eine befähigte Person mit entsprechender Sachkunde, häufig ein Fachbetrieb. Kontrolliert werden Melder, Auslösung, Haltekraft und Schließfunktion. Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, dass diese Prüfungen regelmäßig erfolgen und dokumentiert werden. Fällt dabei ein Mangel auf, sollte er zeitnah behoben werden, damit das Tor im Ernstfall zuverlässig schließt und die Anlage ihre Aufgabe erfüllt.
Was tue ich bei einer Störung der Anlage
Bei einer Störung darf das Tor nicht unzulässig offen bleiben, sondern muss geschlossen werden, notfalls von Hand. Melden Sie den Fehler dem Fachbetrieb und lassen Sie die Anlage prüfen und instand setzen, bevor Sie den Durchgang wieder offen halten. So stellen Sie sicher, dass der geforderte Schutz jederzeit gewährleistet ist und keine unzulässige Notlösung zum Dauerzustand wird.

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